IMMOBILIEN-RUND-UM-SERVICE
Ihr engagierter Partner in Sachen Immobilien
Pleuger Immobilien ist Ihr Partner in Sachen Immobilien in der „Stadt des Lichts“. Seit über 30 Jahren inhabergeführt, vermitteln wir Ihnen individuell, fair und unabhängig Immobilien im Kreis Lüdenscheid und seinen Nachbarorten Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Schalksmühle, Werdohl und Wiblingwerde. Unser Maklerbüro ist spezialisiert auf den Verkauf von Ein- bis Zwei-Familienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, ländlichen Anwesen, Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien. Selbstverständlich gehört auch die Vermietung zu unserem Tagesgeschäft.
Immobilien sind Vertrauenssache
Pleuger Immobilien ist Ihr fairer Ansprechpartner mit Kompetenz. Kundenzufriedenheit hat bei uns Priorität. Unsere Leidenschaft ist es, Verkäufer und Käufer zusammenzubringen. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unseres kleinen erfolgreichen Unternehmens. Unsere fachkundige Abwicklung und persönliche Betreuung über den gesamten Verkaufsprozess hinweg wird auch Sie überzeugen. Die Qualität unserer Vermittlungstätigkeit bestätigt auch unsere Mitgliedschaft im IVD Immobilienverband Deutschland. Wir sind Ihr kompetenter Dienstleister für die Vermittlung von Immobilien im heimischen Raum. Wir nehmen uns Zeit für Sie! Denn Immobilien sind Vertrauenssache.
Kontaktieren Sie uns!
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – und übermitteln Sie uns die Koordinaten zu Ihrer Wunschimmobilie oder Ihrem Verkaufsobjekt! Sehen Sie sich die Highlights unseres aktuellen Immobilienangebotes in der Rubrik „Objekte“ an! Lesen Sie mehr über unsere Dienstleistungen in der Rubrik „Verkauf“. Wir freuen uns sehr auf ein persönliches und unverbindliches Erstgespräch, gerne auch in unserem Büro!
ÜBER UNS
Andrea Vicent, in Lüdenscheid geboren und seit 1989 als Immobilienmaklerin im Märkischen Kreis tätig, angestellt bei Pleuger Immobilien seit der Gründung im Jahr 1994, die Übernahme dieses erfolgreichen Unternehmens erfolgte dann im Jahre 2009.
„Kundenzufriedenheit ist mir eine Herzensangelegenheit und hat oberste Priorität. Diese Geschäftsphilosophie hat sich in all den Jahren bewährt und wir konnten uns erfolgreich am Markt positionieren. Wir leben von der Weiterempfehlung unserer Kunden, die unsere ganz persönliche, individuelle Betreuung auf höchstem Vertrauensniveau zu schätzen wissen, egal ob es sich um eine kleine Eigentumswohnung oder das exklusive Einfamilienhaus handelt.“
Neue Provisionsregelung
Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision wissen müssen
- - In den meisten Fällen werden sich Verkäufer und Käufer Provision paritätisch teilen
- - Maklerprovision muss weiterhin nur gezahlt werden, wenn es zum Kaufvertrag kommt
Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Wir möchten Sie über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes informieren, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:
Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.
Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.
Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision alleine zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers.
„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Andrea Vicent, als Inhaberin von Pleuger Immobilien e.K..
Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.
Die Politik sollte es laut Andrea Vicent jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“
Aktuelles - Wir bieten an:
Wir freuen uns Ihnen folgende Dienstleistungen neu anbieten zu dürfen:
Drohnenbilder:
Liegt Ihre Immobilie traumhaft schön und der Garten ist wunderbar gestaltet, sollte man dies auch den Kaufinteressenten im Vorfeld präsentieren. Wir sind vernetzt und beauftragen einen Drohnenpiloten, der Ihre Immobilie in Szene setzt.
Objekträumung:
Sie haben geerbt und wohnen nicht vor Ort, Sie möchten sich verkleinern … was passiert mit dem ganzen Hausrat beim Verkauf der Immobilie? Nehmen Sie unseren kostenlosen Service in Anspruch, von der Angebotseinholung bis zur Endabnahme, wir betreuen die Räumung des Verkaufsobjekts mit seriösen Unternehmen.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch!
Bleiben Sie gesund und optimistisch!
Direktkontakt
PLEUGER Immobilien e.K.
Inhaber: Andrea Vicent
Freiherr-vom-Stein-Str. 4
D-58511 Lüdenscheid
Fon: +49 2351-918585
Fax: +49 2351-918587